Die neuen EN-Normen für Parkett - was ist wichtig?

Autor: Helmut Becker

Ab Mai 2003 liegen nunmehr die neuen EN-Normen für Parkett, Laminat und Holzfußböden vor und sind somit zu beachten und gültig.

Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, vorgenannte Normen im Einzelnen vorzustellen, in Kurzform zu erläutern und insbesondere auf wesentliche Änderungen im Vergleich zu den vorausgegangenen „alten DIN-Normen“ hinzuweisen.

In der Fußbodenbranche, die mit Holzfußböden gleich welcher Art zu tun hat, sind nachfolgende neue DIN-EN-Normen zu beachten:

DIN-EN 13226 „Holzfußböden; Massivholz-Parkettstäbe mit Nut und/oder Feder“ (Mai 2003)

DIN-EN 13227 „Holzfußböden; Massivholz-Lamparkettprodukte“ (Juni 2003)

DIN-EN 13228 „Holzfußböden; Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbin-dungssystem“ (Juni 2003)

DIN-EN 13488 „Holzfußböden; Mosaikparkettelemente“ (Mai 2003)

DIN-EN 13489 „Holzfußböden; Mehrschichtparkettelemente“ (Mai 2003)

DIN-EN 13629 „Holzfußböden; Massive Laubholzdielen“ (Juni 2003)

DIN-EN 13756 „Holzfußböden; Terminologie“ (April 2003)

Bevor der Autor auf die einzelnen zuvor aufgeführten Normen näher eingeht, werden vorab allgemeine Aussagen/Erläuterungen im Hinblick auf die nahezu in allen Normen in gleicher Art und Weise beschriebenen „Sortierregeln“ und zu der „Holzfeuchte“ gemacht.


Allgemeines zu den „Sortierregeln“

Grundsätzlich ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die bisherigen, in den „alten Normen“ der DIN 280 genannten Sortierungen wie „natur“, „gestreift“ und „rustikal“ wegfallen und durch entsprechende Symbole ersetzt werden.

Das Kreissymbol stellt die höchste Sortierungsstufe dar und ist etwa der ehemaligen Sortierung „natur“ gleichzusetzen.

Das Dreiecksymbol klassifiziert die Merkmale der alten Sortierung „gestreift“.

Unter dem Quadratsymbol sind die Merkmale der ehemaligen Sortierung „rustikal“ aufgeführt.

Für alle nachfolgenden Parkettarten und Holzfußböden gilt, dass die Sortierklasse vorab vereinbart werden muss.

In den neuen Normen sind jeweils die Sortierungen und Tabellen, bezogen auf unterschiedliche Holzarten, wie folgt zusammengefasst (als Beispiel dient hier die DIN-EN 13226):

Tabelle 1 Sortierregeln für Eiche

Tabelle 2 Sortierregeln für Esche und Ahorn

Tabelle 3 Sortierregeln für Buche

Tabelle 4 Sortierregeln für Seekiefer

Tabelle 5 Sortierregeln für Edelkastanie

Tabelle 6 Sortierregeln für Lärche

Tabelle 7 Sortierregeln für Kiefer, gemeine Kiefer

Tabelle 8 Sortierregeln für Fichte und Tanne

Tabelle 9 Sortierregeln für Laubhölzer

In den Sortierungen sind dann die entsprechenden Sortierungsmerkmale wie z.B. gesunder Splint, Äste, Risse, Rindeneinwuchs, Blitzrisse, Faserneigung, Farbunterschiede, Marktstrahl, Schädlingsbefall etc. aufgeführt und weiter gehend beschrieben, ob diese bezogen auf die jeweilige Sortierklasse zulässig und, wenn ja, in welchem Ausmaße/mit welchen Einschränkungen oder ob sie nicht zulässig sind.

Diese Sortierregeln beziehen sich grundsätzlich ausschließlich auf die Oberseite des jeweiligen Stabes/Elementes.

Zur Verdeutlichung der in den jeweiligen Normen aufgeführten Sortierregeln wird auf die nachfolgende Kopie aus der Tabelle 1 der DIN 13226 „Massivholz-Parkettstäbe“ z.B. für die Holzart Eiche aufmerksam gemacht.

Zu beachten ist, dass diese Sortierregeln für die unterschiedlichen Parkettarten und Holzarten in den jeweiligen Normen variieren, d.h. nicht immer gleich lautend sind.



Die jeweiligen Normen weisen weiter gehend im Anhang B (normativ) „Grundsätze für die freie Sortierung“, und zwar mit den Tabellen „B.1 – Sortierung von Laubhölzern“ und „B.2 – Sortierung von Nadelhölzern“ auf.

Die nachfolgend zur Verdeutlichung aus der DIN 13226 einkopierte Tabelle B.1 verdeutlicht, dass eine „freie Sortierung“, ehemals genannt „Werkssortierung“, bereits bei Auftragsvergabe relativ spezifiziert vereinbart werden kann, d.h., der Hersteller muss das Parkett, das von den üblichen Sortierregeln und Merkmalen abweicht, vorab klar im Rahmen der freien Sortierung unter Berücksichtigung der genannten Tabellen für Laubhölzer oder Nadelhölzer beschreiben und insbesondere klare und verbindliche Aussagen zu den jeweiligen Merkmalen machen.

Im Normtext bzw. im Anhang B wird auch weiter gehend darauf hingewiesen, dass die bei diesen freien Sortierungen genannten Merkmale und Einschränkungen nur dann zulässig sind, wenn sie die Festigkeit oder Haltbarkeit des Holzfußbodens nicht beeinträchtigen.

Das Parkett der freien Sortierung muss weiter gehend eine mittlere HBHärte von mindestens 10 N/mm² aufweisen.

Solche Sortierregeln für eine freie Sortierung gab es bisher nicht.

Als Beispiel ist im Nachfolgenden der Anhang der DIN-EN 13226 hinsichtlich der freien Sortierung von Laubhölzern aufgeführt.



Allgemeines zur Holzfeuchte

Die Aussagen in den neuen Parkettnormen hinsichtlich des „Feuchtegehalts“ des anzuliefernden Parketts beinhaltet in allen Normen in etwa den nachfolgend zitierten Normtext:

„Einzelstäbe müssen bei Erstauslieferung des Produktes einen Feuchtegehalt von 7,0 % bis 11,0 % aufwiesen. Kastanie und Seekiefer müssen bei Erstauslieferung einen Feuchtegehalt von 7,0 % bis 13,0 % aufweisen.

Der Feuchtegehalt ist nach DIN-EN 13183-2 mit einem elektrischen Messgerät zu ermitteln. Im Streitfall muss der Feuchtegehalt mittels Darr-Methode nach DIN-EN 13183-1 bestimmt werden.“


Bezüglich der zuvor zitierten, als unüblich und groß zu bezeichnenden Spanne der Anlieferungsfeuchte des Parketts, welche in den bisherigen Normen mit 9,0 % ± 2,0 % (Stabparkett und Mosaikparkett) bzw. 8,0 % ± 2,0 % (Fertigparkett) festgelegt war, ist unter Berücksichtigung dieser europäischen Standardisierung zu erklären, dass die Anlieferungsfeuchte in Abhängigkeit von der geographischen Lage bzw. den üblicherweise zu erwartenden raumklimatischen Bedingungen in den jeweiligen Ländern steht.

Dies ist plausibel und erklärbar, da in nordeuropäischen Ländern ganz andere raumklimatische Bedingungen, aber auch Klimabedingungen vorliegen als in südeuropäischen Ländern, denen sich das Holz nach der Verlegung anzupassen hat.

Somit war es dem Normenausschuss nicht möglich, eine einheitliche Festlegung der Anlieferungsfeuchte zu formulieren, so dass für unseren mitteleuropäischen Raum nach Überzeugung des unterzeichnenden Sachverständigen eigentlich nur die Tatsache gelten kann, dass das Holz mit dem Feuchtegehalt anzuliefern/einzubauen ist, der sich im Rahmen der weiteren Nutzung unter Berücksichtigung eines üblichen Raumklimas zwangsläufig im Holz einstellt.

Für Mitteleuropa, insbesondere in Deutschland, dürfte sich hinsichtlich der Anlieferungsfeuchte im Vergleich zur alten DIN 280 Teil 1 nichts ändern, d.h., die Anlieferungsfeuchte von 9,0 ± 2,0 Gew.-% im Mittel sollte eingehalten werden.

Vorgenanntes bedeutet nicht, dass Parkett mit einer mittleren Feuchte z.B. von 7,0 oder 11,0 % angeliefert werden kann, sondern dass die Mehrheit der Parketthölzer den Holzfeuchtegehalt von 9,0 % aufzuweisen hat und nur einzelne Stäbe, d.h. so genannte Ausreißer davon abweichen können. Diese Abweichung sollte keinesfalls > ± 2,0 % sein.

Gleiches gilt für Fertigparkett bzw. Mehrschichtparkett, welches im Mittel mit 8,0 % (aufgrund der durchgeführten Verleimung) angeliefert und eingebaut werden sollte.

Der Unterzeichner ist sich mit anderen Sachverständigen darüber einig, dass die Hersteller das Parkett mit dem Holzfeuchtegehalt anzuliefern haben, der der Holzausgleichsfeuchte des Verwendungsortes entspricht.

Für Deutschland sind dies die bereits genannten mittleren Anlieferungsfeuchten von 9,0 % bzw. 8,0 %, so dass somit auszusagen ist, dass sich bezüglich der Holzfeuchte des Parketts auch in sämtlichen, nachfolgend aufgeführten neuen Parkettnormen nichts geändert hat.

Bestätigt wird dies indirekt auch dadurch, dass in den neuen Parkettnormen beschrieben ist, dass hinsichtlich der geometrischen Eigenschaften des Parketts, die insbesondere die Maße betreffen, als Bezugsfeuchte eine Holzfeuchte von 9,0 % Voraussetzung ist.

Die Norm gibt auch erstmals Hinweise auf die Quell- und Schwindmaße des Holzes, und zwar ist z.B. in der DIN-EN 13226 aufgeführt, dass sich die Dicke und Breite eines Holzstückes je 1,0 % Feuchtezunahme oder auch Feuchteabnahme um 0,25 % verändert.

Und nun zu den einzelnen neuen DIN-EN-Normen:

DIN-EN 13226
“Holzfußböden; Massivholz-Parkettstäbe mit Nut und/oder Feder (Mai 2003)


Diese europäische Norm legt die Merkmale von Massivholz-Parkettstäben mit Nut und/oder Feder für Holzfußböden fest (z.B. Stabparkett).

Zusammengesetzte Parketttafeln sind in dieser Norm nicht beschrieben, hierfür ist eine separate Norm in Vorbereitung.

Die Norm beinhaltet die Sortierregeln für neun Holzarten, und zwar für Eiche, Esche und Ahorn, Buche, Seekiefer, Edelkastanie, Lärche, Kiefer und gemeine Kiefer, Fichte und Tanne sowie für „andere Laubhölzer“ und weiter gehend unter 5.2.3 Beschreibungen der Merkmale (diese sind vorab festzulegen) für die „freie Klasse“, die für jede verwendete Holzart anzuwenden ist, wenn das Holz eine HB-Härte von mindestens 10 N/mm² aufweist.

Bezüglich der nicht sichtbaren Teile der Parkettstäbe/-elemente wird beschrieben, dass „alle Merkmale ohne Einschränkung hinsichtlich der Größe oder Menge zulässig sind, sofern sie die Festigkeit oder Haltbarkeit des Holzfußbodens nicht beeinträchtigen.

In der Norm wird weiter gehend beschrieben, dass die natürliche Farbe des Holzes hauptsächlich durch die Holzart bestimmt ist und nach „längerer Lichteinwirkung Farbänderungen“ aufweisen kann.

Diese neue Norm für Stabparkett beinhaltet unter 5.4 die „geometrischen Eigenschaften“, wo beschrieben ist, dass die Dicke der Nutzschicht 35 %, die Dicke der Feder 22 % und die Dicke unterhalb der Feder 22 % der Gesamtdicke des Stabes aufzuweisen hat.

Als übliche Dicke eines solchen Stabparketts für Europa wird eine Dicke von 22 mm genannt.

Weitere gebräuchliche Dicken werden mit 15, 16, 19, 20 und 23 mm in Tabelle 10 „Nennmaße der Stäbe“ angegeben.

Die Dicke sollte > 14 mm, die Länge > 250 mm und die Breite > 40 mm sein.

Zusätzliche Angaben der Maße hinsichtlich der Tiefe eines etwaigen Klebefalzes, der Breite der Feder, Tiefe der Nut minus Breite der Feder, Hinterfügung der Oberwange, Unterschneidung, Schwalbenschwanz, Hinterfügung der Unterwange etc. sind ebenfalls vorgegeben, wobei Profilbeispiele dies zeichnerisch verdeutlichen.

In Tabelle 11 werden die Grenzabweichungen des Stabes hinsichtlich der Dicke (± 0,2 mm), der Länge (± 0,5 mm), der Breite (± 0,2 mm), Tiefe der Nut, Breite der Feder, Breite der Nut und Dicke der Feder aufgeführt.

Die Norm beinhaltet genauso wie die alte DIN 280 Grenzabweichungen von den Nennmaßen, und zwar hinsichtlich der Rechtwinkligkeit (maximal 0,2 %), der Querkrümmung (maximal 0,7 %), der Längskrümmung der Breitseite (maximal 0,5 %) und Längskrümmung der Schmalseite (maximal 0,5 %).

Sowohl bei der Längskrümmung der Breitseite als auch der Längskrümmung der Schmalseite gibt es Unterschiede bei Klebung oder Nagelung der Parkettstäbe.

Auch ist beschrieben, dass bei Stäben ohne Oberflächenbehandlung die Oberseite geglättet sein muss.

Geringfügig abgerissene Fasern sind hinnehmbar, wenn sie im Rahmen des üblichen Abschleifens zu beseitigen sind.

Unter 5.5 ist die „technische Spezifikation und Eigenschaft“ des verlegten Parketts beschrieben, wobei hier insbesondere darauf hinzuweisen ist, dass das „Erscheinungsbild und die natürliche Färbung“ durch die Holzart bestimmt wird (Farbe und Maserung).

Die Sortierung muss grundsätzlich vereinbart werden.

Im Vergleich zur alten Norm ist bei der hier beschriebenen neuen DIN-EN-Norm aufgeführt, dass bei Renovierung und Reparatur ein Vollholzparkettstab mindestens zweimal aufgearbeitet werden kann, sofern er nicht zuvor einem übermäßigen Verschleiß ausgesetzt war.

Auch muss die Fußbodenkonstruktion das Austauschen eines vollständigen Stabes zulassen.

Grundsätzlich sind, und dies gilt für alle weiteren nachfolgend beschriebenen Normen, vom Hersteller/Lieferanten dem Käufer Verlegeanweisungen zur Verfügung zu stellen.

Von Wichtigkeit ist, dass jeder Hersteller zum Zeitpunkt der Erstauslieferung sein Parkett eindeutig kennzeichnen muss, und zwar hinsichtlich nachfolgender Kriterien (diese sind auch auf die weiteren Normen anzuwenden):
  • Angaben bezüglich mit Feder und/oder Nut;
  • Angabe der Sortierregeln/Erscheinungsklasse;
  • Nennlänge des Stabes und die Anzahl der Stäbe;
  • Nennbreite und Dicke des Stabes;
  • Auslegemaß in Quadratmeter;
  • Handelsname der Holzart;
  • Muster, falls zutreffend;
  • eventuell Dauerhaftigkeitsklasse und Schutzbehandlung gegen biologischen Verfall;
  • Angabe der Verlegeart;
  • Verweis auf die jeweilige DIN-EN-Norm.
Der umfangreiche Anhang A (informativ) der Normen führt eine Vielzahl der botanischen Bezeichnungen und Handelsnamen der meistverwendeten Holzarten für Holzfußböden auf.

Zum Beispiel wird in dieser Tabelle 1 die Eiche zunächst in deutscher Bezeichnung und dann weiter gehend mit französischem Handelsnamen und englischem Handelsnamen, aber auch mit dem botanischen Namen (Quercus Petraea) genannt.

Der Code „QCXE“ und das Herkunftsland (z.B. EU) sind ebenfalls in diesem Anhang für die Holzart Eiche aufgeführt.

DIN-EN 13227
“Holzfußböden; Massivholz-Lamparkettprodukte“


Endlich wird mit vorgenannter Norm das so genannte „Massivparkett“ oder 10-mm-Dünnparkett erfasst bzw. normativ geregelt, was bisher nicht der Fall war.

Die europäische Norm legt die Merkmale von Massivholz-Lamparkettprodukten als Holzfußboden fest und gilt sowohl für die kurzen Dünnparkettstäbe mit Breiten zwischen 30 bis 75 mm und Längen von 120 bis 400 mm (9 bis 11 mm dick) als auch für große Lamparkettelemente einschließlich Parkettdielen in den Dicken zwischen 6 und 10 mm und Längen von > 400 mm sowie Breiten zwischen 60 und 180 mm.

Auch sind in der Norm so genannte Maxi-Lamparkettelemente erfasst, die Dicken zwischen 13 und 14 mm, Längen zwischen 350 und 600 mm und Breiten zwischen 60 und 80 mm aufweisen.

Das in Deutschland in erster Linie gebräuchliche 10-mm-Massivparkett/Dünnparkett wird nunmehr als Lamparkettelement bezeichnet mit den zuvor genannten kleinformatigen Abmessungen.

Die genannten großen Lamparkettelemente und Maxiparkettelemente finden in Deutschland kaum Verwendung.

Vorgenannte Norm schreibt hinsichtlich der Oberflächenbehandlung, dass das Parkett sowohl mit einer im Herstellerwerk aufgebrachten Oberflächenbeschichtung geliefert werden kann als auch selbstverständlich wie bisher im Bauvorhaben fertig gestellt werden kann.

Wiederum in Tabelle von 1 bis 6 sind die Sortierregeln beinhaltet, und zwar für Eiche, Esche und Ahorn, Buche, Birke, Edelkastanie sowie Laubhölzer.

Auch gibt es bei dieser Norm wieder eine freie Sortierung mit dem Anhang B (Laubhölzer) und B2 (Nadelhölzer).

Die Sortierung erfolgt wieder in den drei Erscheinungsklassen , , .

Auf die diesbezüglichen allgemeinen Ausführungen zuvor wird hingewiesen.

Grundsätzlich darf die Oberfläche keine Risse aufweisen, das Holz muss auch grundsätzlich gesund sein.

Hinsichtlich des Feuchtigkeitsgehaltes wird bei der Erstanlieferung ein Holzfeuchtegehalt zwischen 7,0 und 11,0 % und bei Kastanie ein Feuchtegehalt von 7,0 bis 13,0 % genannt, wobei, auf dies ist in aller Deutlichkeit an dieser Stelle nochmals hinzuweisen, in Europa die bisher bekannte Anlieferungsfeuchte von 9,0 % eingehalten werden sollte.

Auf die diesbezüglichen allgemeinen Ausführungen zuvor wird an dieser Stelle hingewiesen.

Die Grenzabweichungen der Abmessungen für Lamparkettelemente, große Lamparkettelemente und Maxi-Lamparkettelemente sind in Tabelle 8 mit ± 0,2 mm der Dicke, ± 0,2 mm der Länge und 0,2 mm der Breite ausführlich beschrieben.

Die weiteren Anforderungen hinsichtlich der Rechtwinkligkeit, Querkrümmung, Längskrümmung sind ebenfalls ausführlich festgelegt.

Grundsätzlich müssen alle angelieferten Lamparkettelemente auf der Oberseite geglättet sein, wobei geringfügig ausgerissene Fasern oder ähnliche Fehler hinnehmbar sind, wenn sie nach der Verlegung im Rahmen des Schleifens ohne weiteren Aufwand beseitigt werden können.

Auch in dieser Norm ist neu, dass das beschriebene Massivholzelement mindestens zweimal aufgearbeitet, d.h. renoviert werden kann, sofern es nicht zuvor einem übermäßigen Verschleiß ausgesetzt war.

Das Parkett muss so verlegt werden, dass die Fußbodenkonstruktion das Austauschen eines ganzen Elementes zulässt.

Auch sind hinsichtlich der Kennzeichnung zum Zeitpunkt der Erstauslieferung klare Anforderungen gestellt, die zuvor bereits im Rahmen der Erläuterung der DIN-EN 13226 beschrieben worden sind.

DIN-EN 13228
“Holzfußböden; Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem“


Bei dem in dieser Norm beschriebenen Parkett handelt es sich um Massivholzparkett für die Verwendung als Fußbodenbelag in Innenräumen.

In dieser Norm werden stabparkettähnliche Elemente beschrieben, die über ein anderes Verbindungssystem als Nut und Feder verfügen.

Hierbei handelt es sich um stabparkettähnliche Elemente oder Blöcke, die wie folgt in der neuen Norm definiert sind:

Block – hierbei handelt es sich um ein Element mit einem Verbindungssystem in unterschiedlichen Stabformen in Längen von 200 bis 400 mm und Breiten von 40 bis 80 mm sowie Dicken von > 13 mm.

Overlay-Fußbodenelement – hierbei handelt es sich ebenfalls um ein massives Element mit einem Verbindungssystem mit einer Dicke, die es erlaubt, auf einer durchgehenden, tragenden Fläche verlegt zu werden.


Die Abmessungen/Nennmaße (beschrieben in Tabelle 7) dieser Parkettart sind mit Längen von 200 bis 2000 mm und Breiten von 40 bis 100 mm und Dicken zwischen 8 und 14 mm festgelegt.

Verbindungssystem – bei diesem System weisen die Nut- und Federverbindungen oder auch andersgeartete Profile keine tragende Funktion auf, die das Positionieren der Elemente während der Montage ermöglicht.

Nutzschicht – hierbei handelt es sich um die Dicke der zwischen der Oberseite und jeder Art von Fugenverbindung, Profilierung, Nut- oder Leimfuge etc..


In Tabelle 8 sind für das Produkt „Block“ und „Overlay-Fußbodenelement“ die zulässigen Grenzabmaße der Dicke, Länge, Breite, Tiefe der Nut, Breite der Feder, Höhe der Nut und Dicke der Feder geregelt.

Ab Punkt 4.4.2 sind weiter gehend die zulässigen Grenzabmaße der Rechtwinkligkeit und anderer Winkelabweichung, der Querkrümmung, der Längskrümmung der Breitseite etc. aufgeführt.

Die Norm hat ebenfalls die entsprechenden Sortierregelungen für die Holzarten Eiche, Esche und Ahorn, Buche, Birke, Edelkastanie und andere Laubhölzer und weiter gehend auch im Anhang die Grundsätze für die Einführung einer freien Klasse sowohl für Laubhölzer als auch für Nadelhölzer.

Grundsätzlich erfolgt jedoch die Sortierung in den genannten, bereits mehrfach beschriebenen Sortierregeln/Erscheinungsklassen mit den Symbolen , , .

Der Feuchtegehalt der Anlieferung/Erstauslieferung ist wieder mit 7,0 bis 11,0 % definiert bzw. bei Kastanie mit 7,0 bis 13,0 % (siehe hierzu die allgemeinen Ausführungen zum Feuchtegehalt).

Bezüglich der geometrischen Eigenschaften, d.h. insbesondere der Prüfmaßnahmen hinsichtlich der zulässigen Grenzabmaße der Elemente wird bezüglich dieser Prüfmaßnahmen als Bezugsfeuchte 9,0 % Holzfeuchte angegeben.

Wie bei allen weiteren Parkettnormen ist auch in dieser Norm beschrieben, dass sich die Dicke und Breite des Parketts je 1,0 % Feuchtezunahme oder -abgabe um 0,25 % verändert.

Auf eine genaue Bezeichnung der jeweiligen Produkte durch den Hersteller, wie unter Punkt 6 der Ausführungen zur DIN 13226 beschrieben, wird an dieser Stelle hingewiesen.

Wie bei allen Parkettnomen ist auch in dieser Norm beinhaltet, dass die beschriebenen Elemente zweimal aufgearbeitet bzw. renoviert werden können und auch der Austausch von einzelnen Elementen möglich sein muss.

DIN-EN 13488
„Holzfußböden; Mosaikparkettelemente“


Die Mosaikparkettelemente werden wie folgt unterteilt:

Mosaikparkettlamellen
- Elemente aus Massivholz roh mit kleinen Abmessungen und rechteckiger Form mit flachen Schmalseiten

Mosaikparkettwürfel
- Hierbei handelt es sich zusammengefügte Parkettelemente gleicher Abmessungen, die ein Quadrat bilden, wobei die Abmessungen des Quadrats der Länge der Parkettlamelle entsprechen.

Mosaik-Verlegeeinheit
- Hierbei handelt es sich um eine vorgefertigte Verlegeeinheit, die durch eine bestimmte Anordnung ein wiederholbares Muster ergibt, z.B. Würfel oder auch andere Muster wie z.B. Verband oder Fischgrät, Flechtmuster etc. (auf den Anhang B, in dem andere Mosaikparkett-Verlegeeinheiten zeichnerisch dargestellt sind, wird in diesem Zusammenhang hingewiesen).

Mosaikparketttafel
- Diese Mosaikparketttafeln sind ebenfalls vorgefertigt aus Mosaikparkettwürfeln mit gleicher Abmessung und schachbrettartig zusammengefügt.

Sortierregeln gibt es für Eiche und tropische Laubhölzer, wobei für Buche und Esche „besondere Sortierregeln“ vorgegeben sind. Auch gibt es weiter gehend Hinweise auf die allgemeinen Ausführungen zur „freien Sortierung“ für Laubhölzer und Nadelhölzer in Anhang C.

Auch in dieser Norm gelten die neuen Symbole der bereits allgemein beschriebenen Sortierregeln/Erscheinungsklassen , , .

Hingewiesen wird weiter gehend, dass die Oberseite der Mosaikparkettelemente/-lamellen keine Insektenfraßstellen aufweisen darf und dass Jahresringlagen und Holzstrahlen zulässig sind.

Die Farbe des Parketts wird durch die natürlichen Farben der Holzart bestimmt.

Als Besonderheit ist unter 4.3 Feuchtegehalt beschrieben, dass Mosaikparkettlamellen, die bereits eine Oberflächenbehandlung aufweisen, mit einem Feuchtegehalt von 6,0 bis 10,0 % anzuliefern/einzubauen sind, wobei Mosaikparkettlamellen ohne Oberflächenbehandlung einen Feuchtegehalt von 7,0 bis 11,0 % aufzuweisen haben.

Mit dem Hinweis auf die allgemeinen Ausführungen zur Holzfeuchte bedeutet Vorgenanntes, dass bezogen auf Deutschland/Mitteleuropa die Anlieferungsfeuchte der unbehandelten Mosaikparkettlamellen im Mittel 9,0 % betragen sollte, wobei fertig behandelte Mosaikparkettlamellen etwa mit einer Anlieferungsfeuchte von 8,0 % anzuliefern sind.

Unbehandelte Mosaikparkettlamellen werden hinsichtlich der geometrischen Eigenschaft mit einer Dicke von 8 mm, einer Breite von < 35 mm und Längen zwischen 115 und 165 mm aufgeführt.

Bei den Mosaikparkettlamellen mit Oberflächenbehandlung sollte die Dicke 7,5 ± 0,3 mm betragen, wobei die Länge und die Breite der Mosaikparkettlamellen identisch sind mit den zuvor genannten Maßen der Tabelle 4 hinsichtlich der unbehandelten Mosaikparkettlamellen.

Als Grenzabmaße werden hinsichtlich der Dicke Abweichungen ± 0,3 mm, der Breite ± 0,1 mm und der Länge ± 0,2 mm bei Mosaikparkettlamellen genannt.

Ab Punkt 4.4.3 sind dann Grenzabmessungen für Mosaikparketttafeln und andere Mosaikparkettverlegeeinheiten genannt.

Grundsätzlich müssen alle Mosaikparkettlamellen sorgfältig bearbeitet und auf der Oberfläche geglättet sein.

Geringfügig ausgerissene Fasern oder ähnliche Fehler sind dann zu tolerieren, wenn sie während des üblichen Abschleifens des Fußbodens leicht beseitigt werden können.

Grundsätzlich müssen Mosaikparkettlamellen in der Länge und der Breite parallel und rechtwinklig sein.

Auch wird darauf hingewiesen, dass Mosaikparkettlamellen mit fertiger Oberflächenbehandlung grundsätzlich mit Nut und Feder ausge¬stattet sein müssen.

Genauso wie die zuvor beschriebenen Parkettarten muss Mosaikparkett mindestens zweimal aufgearbeitet werden können, es sei denn, es ist zuvor einem übermäßigen Verschleiß ausgesetzt.

Auch muss die Fußbodenkonstruktion das Austauschen einer oder mehrerer Lamellen zulassen.

DIN-EN 13489
„Holzfußböden; Mehrschichtparkettelemente“

In dieser neuen Norm, die die DIN 280 Teil 5 „Fertigparkettelemente“ ersetzt, wird das Mehrschichtparkett als eine mehrschichtige Konstruktion, die aus einer Nutzschicht aus Massivholz und einer oder mehreren zusätzlichen Holz- und Holzwerkstoffschichten besteht, die miteinander verleimt werden, definiert.

In Abänderung zur alten DIN 280 Teil 5 kommt es nicht auf die fertige Oberfläche an, sondern ist ein Mehrschichtparkett daran zu erkennen/einzuordnen, dass es aus mehreren Schichten bestehen muss.

Sämtliche mehrschichtigen Parkettarten, unabhängig, ob sie oberflächenbehandelt sind oder nicht, sind somit der hier beschriebenen Norm zuzuordnen.

In den Tabellen 1 bis 4 sind die Sortierregeln für die Holzarten Eiche, Esche, Buche und Ahorn, Lärche, Kiefer und Fichte sowie für „andere Laubhölzer“ hinsichtlich der Merkmale und der entsprechenden Zulässigkeiten beschrieben (siehe auch hierzu die allgemeinen Ausführungen zu den „Sortierregeln“).

Genauso beinhaltet diese Norm im Anhang B mit den Tabellen B1 und B2 die Merkmale und Einschränkungen für die „freie Sortierung“.

Als Besonderes ist in der Norm zum Erscheinungsbild weiter gehend beschrieben, dass 3,0 % der Stäbe in einem Los aus anderen Sortierklassen stammen können, um unvermeidbare Unterschiede zu erlauben. Auch ist ausgeführt, dass alle zusätzlichen Stäbe aus anderen Sortierklassen zulässig sind, solange das Gesamtbild des Fußbodens nicht beeinträchtigt wird.

Bei Mehrschichtparkett mit mosaikartigen Verlegemustern sollten Sortierregeln der DIN-EN 13488 „Holzfußböden; Mosaikparkettelemente“ berücksichtigt werden.

Der Feuchtegehalt der Nutzschicht muss bei der Erstauslieferung zwischen 5,0 und 9,0 % betragen (siehe hierzu die allgemeinen Ausführungen zur Holzfeuchte), was bedeutet, dass dieses Fertigparkett mit einer geringeren Feuchtigkeit als die Massivparkettarten herzustellen, anliefern und einzubauen ist.

Bezogen auf den deutschen und europäischen Raum bedeutet dies etwa eine Anlieferungsfeuchte von im Mittel 7,0 %, d.h. gering unter der bisher bekannten Anlieferungsfeuchte des Fertigparketts von 8,0 % liegend.

Unter 4.2 sind unterschiedliche Typen/Muster beschrieben und mit den Bildern 1 bis 4 zeichnerisch dargestellt.

Zum Beispiel stellt Typ 1 einen Verbandboden stabparkettähnlich dar, wobei Typ 4 ein landhausdielenähnliches Muster mit unterschiedlichen Unterteilungen darstellt.

Typ 2 und 3 zeigen Elemente, aber auch kleinflächige Elemente für eine gemusterte Verlegung.

Unter 4.6 „geometrische Eigenschaften“ sind in Tabelle 5 die zulässigen Maße und Grenzabmaße der Elemente unterschieden in die jeweiligen Typen übersichtlich dargestellt.

Abweichend zur alten DIN 280 Teil 5 muss die Dicke der Nutzschicht des Mehrschichtparkettelements grundsätzlich bei allen Typen > 2,5 mm sein.

Bei allen Typen (Typ 1 bis Typ 4) des Mehrschichtparketts beträgt die zulässige Breitenabweichung ± 0,2 mm und die Toleranz der Längskrümmung entlang des Elements < 0,1 % über die Länge.

Wie in der alten DIN 280 sind die Überzähne/Höhendifferenzen zwischen den Elementen mit einer Toleranz von maximal 0,2 mm definiert.

Unterschiedliche Grenzabmaße bei den Typen gibt es hinsichtlich der Länge, der Rechtwinkligkeit und der Querkrümmung, was der Tabelle 5 der neuen Norm entnommen werden kann.

Hinsichtlich der technischen Spezifikation und Eigenschaften wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das Element exakt bearbeitet und geschliffen sein muss und an allen Seiten über Nut und Feder zu verfügen hat. Es ist angemerkt, dass die Feder abnehmbar sein kann.

Wie bei allen Parkettarten ist auch in dieser Norm beschrieben, dass ein Mehrschichtparkett mindestens zweimal aufgearbeitet werden kann, sofern es nicht einem übermäßigen Verschleiß ausgesetzt war oder die Aufarbeitung einen übermäßigen Substanzverlust bedeutet.

Die Konstruktion des Holzfußbodens muss das Austauschen von einzelnen und mehreren Stäben der Nutzschicht oder auch der ganzen Elemente zulassen.

Genaue Angaben zur Kennzeichnung sowie die entsprechende Verlegeanleitung für das Fertigparkett sind ebenfalls erforderlich (siehe hierzu die Ausführungen zur DIN-EN 13226).

DIN-EN 13629 „Holzfußböden; Massive Laubholzdielen“

Bei den erstmals ausführlich in einer Norm beschriebenen massiven Laubholzdielen handelt es sich im Allgemeinen um lange massive, einschichtige Laubholzelemente, die aus mehreren Riemen zusammengesetzt sein können.

Die massiven Laubholzdielen sind mittels Schwalbenschwanzzinkung (Schmalseiten- und Seitenverleimung) aus mehreren Riemen zusammengesetzt.

Das Element muss parallele Seiten aufweisen, ist auf eine gleichmäßige Dicke gearbeitet und weist profilierte schmale und Stirnflächen auf und kann mit anderen gleichartigen Elementen zusammengefügt werden.

Diese Laubholzdielen bestehen also aus mehreren zusammengefügten, geleimten, massiven, einschichtigen Riemen, die zusammen eine Verlegeeinheit/ein Element ergeben.

Die Sortierregeln sind ebenfalls wieder mit den drei bereits beschriebenen Symbolen in Klassen eingeteilt, und zwar in den Tabellen 1 bis 4, beschrieben für die Holzarten Eiche, Rotbuche, Esche und Ahorn sowie für „andere Laubhölzer“.

Auch bei dieser Holzart sind bei allen nicht sichtbaren Teilen alle Merkmale ohne Einschränkung hinsichtlich Größe und Menge zulässig.

Im Anhang B gibt es wieder die Grundsätze für die freie Sortierung, und zwar nur in Tabelle B1 „Sortierung von Laubhölzer“, so dass dieser Holzfußboden auch in jeder Holzart, die eine mittlere HB-Härte von mindestens 10 N/mm² aufweist, hergestellt werden kann.

Wie bei allen Parkettarten ist die Holzfarbe natürlich und wird hauptsächlich von der entsprechenden Holzart bestimmt.

Bezüglich des Feuchtegehaltes (auch hier wird wieder auf die allgemeinen Ausführungen zur Holzfeuchte aufmerksam gemacht) ist beschrieben, dass die Einzelelemente bei Erstauslieferung einen Feuchtegehalt von 6,0 bis 12,0 % aufweisen, der wiederum für unsere Region im Mittel mit 9,0 % anzusetzen ist.

Unter 4.5 sind die geometrischen Eigenschaften Maße mit den zulässigen Abweichungen beschrieben. Es werden übliche Abmessungen mit einer Dicke von > 10 mm, einer Breite von > 110 mm und einer Länge von > 900 mm angegeben.

Die zulässigen Abweichungen betragen für die Länge ± 2,0 mm, für die Breite ± 0,3 mm, für die Dicke ± 0,3 mm, den Versatz < 0,3 mm und die Querkrümmung < 0,7 mm.

Ab 4.5.2.2 sind die zulässigen Grenzabweichungen der Rechtwinkligkeit, der Längskrümmung etc. beschrieben.

Auch im Hinblick auf den Auslieferungszustand wird wieder beschrieben, dass die Oberfläche geglättet sein muss und geringfügig ausgerissene Fasern und ähnliche Fehler hinzunehmen sind, die im Rahmen des üblichen Abschleifens des Fußbodens nach der Verlegung und vor der Endbehandlung leicht entfernt werden können.

Auch bei diesen Laubholzdielen hat der Hersteller eine entsprechende Verlegeanweisung zur Verfügung zu stellen.

Ähnlich wie bei den zuvor beschriebenen Parkettarten müssen die Laubholzdielen bei Auslieferung werkseitig unmissverständlich gekennzeichnet sein (siehe hierzu die Ausführungen zur DIN 13226).

DIN 13756 „Holzfußböden; Terminologie“
In dieser Norm sind alle Begriffe von Holzfußböden in englisch, französisch und deutsch definiert.

Hierbei wird unterteilt in „Allgemeine Begriffe“, bei denen z.B. Boden, Holzfußboden, Parkett etc. beschrieben wird.

Weiter gehend wird die Vielzahl der „Produkte“ näher beschrieben, wie z.B. Fußbodendiele, Fußbodenbrett, Element, Mehrschichtparkett etc.

Im Nachfolgenden z.B. einzelne der Produktbenennungen:

Element
Das kleinste einzelne Stück oder das kleinste Stück, wie es vor Verlegung geliefert wird.

Mehrschichtparkett
Mehrschichtige Parkettplatte aus einer Massivholz-Nutzschicht und weiteren Schicht(en) aus Holz oder Holzwerkstoffen

Parkettstab/Parkettriemen
Ein schmales und im Allgemeinen kurzes Fußbodenelement

Lamparkett
Holzelement mit kleinen Maßen, rechteckiger Form und ebenen Schmalseiten etc.

Randfries/Zwischenfries
Bearbeitetes Holz, das den Rahmen eines Bodenbelages bzw. eine Verbindung zwischen verschiedenen Bodenbelägen bilden kann

In Verbindung mit zwei Skizzen werden unter „Beschreibung eines Elementes“ Begriffe wie z.B. Oberseite, Rückseite, Schmalseite, Stirnseite, Kante, Fase, Feder etc. definiert und zeichnerisch als Draufsicht und im Querschnitt dargestellt.

Weiter gehend gibt es eine Vielzahl von weiteren Definitionen, Querschnittzeichnungen mit den entsprechenden Beschreibungen wie z.B.:

Feder
Ein fortlaufender, vorstehender Teil mit kleinen Abmessungen, der entlang der Schmalseite und/oder Stirnseite eines Elementes herausgefräst ist.
Es gibt zwei Arten von Federn; die feste und die lose Feder. Letztere Feder ist selbständig und wird zur Verbindung von zwei genuteten Elementen schmalseitig (stirnseitig) verwendet.

Ineinander steckbares System
Zusammensetzsystem, das auf einem männlichen und weiblichen Profil beruht, das keine Lasthaltefunktion hat, die eine Positionierung der Elemente während der Verlegung zulässt.

Dicke über Nut
Dicke zwischen der Oberseite und jeder Art Diskontinuität wie ein Wechsel des Profils (ausgenommen Fasern), eine Nut/Leimtasche oder Leimfuge (ausgenommen Leimfugen von Lamellenverbindungen)

Unterschnitt
Verminderung des Maßes der Rückseite in Bezug auf Oberseite des Elementes, um Verlegung zu erleichtern etc.

Zeichnerisch dargestellt wird auch z.B. die Längskrümmung eines Elementes senkrecht zur Oberseite, Krümmung eines Elementes über die Breite der Oberseite, konvexe und konkave Querkrümmung sowie für Längskrümmungen und Höhenunterschiede/Überzähne.

Weitere Ausführungen unter „Verlegung“ beschreiben die in Zusammenhang mit der Verarbeitung des Parketts bestehenden Fachbegriffe/Definitionen wie z.B.:

Verlegeeinheit
Vormontierte Elemente, die mit den Schmalseiten und/oder Stirnseiten zueinander angeordnet sind, um ein sich wiederholendes Muster zu bilden und an der Oberseite oder Rückseite mit einem geeigneten (steifen oder halbsteifen) Material zusammengehalten werden, um Transport und Verlegung zu erleichtern.

Schwimmende Verlegung
Jedes Verlegesystem, das es jedem Element erlaubt, mit einem anderen verbunden zu werden, aber vom Untergrund unabhängig ist.

Verdeckte Nagelung
Nagelung oder Verschraubung durch die Feder, oder durch die Nut, so dass diese durch die Oberwange verdeckt werden kann.

In ähnlicher Art und mit Skizzen dargestellt sind ausführlich in drei Sprachen beschrieben die vielzähligen „Muster“ von Parkett, wie z.B.:

Parkett nach französischer Art
Parkett aus Elementen mit ungleichen Breiten und Längen in paralleler Richtung (riemenartig) angeordnet

Fischgrätartig verlegter Parkettboden
Parkett, bestehend aus Elementen gleicher Abmessungen mit rechtwinkligen Stirnenden, im rechten Winkel zueinander, aber mit einem Winkel von 45° mit Bezug auf die Wände und/oder die Richtung der Polsterhölzer verlegt

Als Abschluss werden in dieser Norm unter „Begriffe, die Holzfußböden qualifizieren“ dreisprachig ebenfalls Fachbegriffe definiert, wie z.B.:

Nutzungsqualität
Verhalten eines Holzfußbodens in Bezug auf tatsächlichen oder simulierten Gebrauch

Renovierung
Vorgang der Erneuerung des Aussehens durch Schleifen und neuerliche Oberflächenbehandlung, ohne die Verlegung zu ändern

Wartung
Maßnahmen zur Erhaltung des Aussehens der Oberseite und seine Behandlung durch Reinigung, Überlackierung, Nachölen, Nachwachsen, Auffrischen oder die Anwendung von Spezialprodukten

Auf den Seiten 35 bis 39 dieser Norm sind unter „Alphabetischer Index von Benennungen“ noch mal sämtliche Begriffe übersichtlich, wiederum in englisch, französisch und deutsch aufgeführt.

 
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